Hinweis: Damit wir e-Rezepte ausstellen können, muss Ihre elektronische Gesundheitskarte im laufenden Quartal zuvor in unserer Praxis eingelesen worden sein.
Bevor Sie eine Rezeptanfrage bei uns stellen, möchten wir Sie bitten, Folgendes zu beachten:
Bei jeder Anfrage geben Sie bitte stets
– den genauen Namen des Medikaments
– die Dosierung (z.B. in mg/µg/cm)
– sowie die Packungsgröße an.
Unsere Website ermöglicht die Ausstellung von e-Rezepten, Papierrezepte müssen explizit in Ihrer Anfrage angefragt werden.
Wichtig: Die Einlösung in der Apotheke ist bei e-Rezeptbestellungen über unsere Website erst am nächsten Werktag möglich.
Hierfür ist es notwendig, Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einlesen zu lassen, wodurch der Zugriff auf den digitalen Rezeptdatensatz erfolgt. Es werden keine Daten auf Ihrer Karte gespeichert. Für andere Verfahren der Rezeptübermittlung, beispielsweise per Smartphone-App, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Rezeptanfrage nur für bereits verordnete Rezepte möglich ist. Für die Verordnung neuer Medikamente oder Erstverordnungen ist ein Termin in der Sprechstunde oder eine Telefonanfrage erforderlich.
Wenn Sie eine Verordnung durch einen Facharzt erhalten haben, benötigen wir einen aktuellen Befundbericht dieses Facharztes.